1. Vertragsgegenstand
1.1.
Schär-Reisen AG vermittelt und organisiert für Sie Reisen. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den, in der Ausschreibung/Offerte beschriebenen Leistungen, gewissenhaft zu erbringen. Diese
werden durch die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, (AVRB), näher umschrieben.
1.2.
Werden Ihnen durch Schär-Reisen AG Reisearrangements oder Einzelleistungen von anderen Reiseveranstaltern oder Airlines vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen, sofern
dies in der Bestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt ist.
1.3.
Bei allfälligen Einzelleistungen aus dem Angebot verschiedener Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter / lokalen Leistungsträger, Portale, etc., gelten deren Buchungsbedingungen, sofern diese auf der Bestätigung / Rechnung definiert sind. In allen anderen Fällen gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von Schär-Reisen AG.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Der Vertrag zwischen Ihnen und Schär-Reisen AG kommt mit der vorbehaltlosen Kenntnisnahme der Reisebedingungen durch Sie und der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder
persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen) für Sie und für Schär-Reisen wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1.
Die Preise für die Reisearrangements ersehen sie aus dem Prospekt, der Ausschreibung, der Preisliste oder aus unserer Offerte. Diese Preise verstehen sich, wo nichts anderes erwähnt ist, in
Schweizer Franken, pro Person, Basis Doppelzimmerunterkunft.
3.2.
Anzahlung: Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist, sofern auf der Bestätigung oder Rechnung nichts anderes vermerkt, eine Anzahlung von 50% des Totalpreises Ihres
Arrangements fällig. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gem. Ziffer 4.2. geltend machen.
3.3.
Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bis 30 Tage vor Abreise zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung später als 30 Tage vor Abreise, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Leistungen zurückzuhalten. Frühestens
erhalten Sie die Reisedokumente 2 Wochen vor Abreise.
3.4.
Preisanpassungen: Die in den Ausschreibungen und den Prospekten aufgeführten Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben jedoch vorbehalten.
3.5.
Buchungsgebühren: Falls Sie ein Nur-Land-Arrangement, ohne Hin- oder Rücktransport ab Schweiz buchen, kann die Buchungsstelle eine "Nur-Land“ Buchungsgebühr von bis zu Fr. 160.- pro Auftrag
verrechnen. Hinzu kommen effektive Reservationsspesen (z.B. Telefon, Bankspesen etc.).
3.6.
Auftragspauschale: Gemäss den Empfehlungen der Branchenverbände wird pro Auftrag eine so genannte "Auftrags- & Reisegarantiepauschale" verrechnet. Diese wird separat auf der Rechnung
aufgeführt und ist am Schalter publiziert.
3.7.
Zahlungsmittel: Bar oder gegen Rechnung. Schär-Reisen behält sich das Recht vor, für gewisse Reiseleistungen Kreditkartenzahlungen abzulehnen und für REKA Cheques einen Spesenzuschlag zu erheben.
WIR Cheques werden
nicht akzeptiert. Für Zahlungen, die nicht mit einem ESR-Einzahlungsschein erfolgen, wird eine Zahlungsmodalitätsgebühr von bis zu 2.5% des Arrangementpreises erhoben.
4. Änderungen und Annullationen
4.1.
Allgemeines: Wenn Sie die Reise annullieren (Absage vor Antritt) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise vornehmen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich mitteilen.
Bereits erhaltene Reisedokumente sind der Buchungsstelle zurückzugeben.
4.2. Bearbeitungsgebühr: Bei Annullation, Änderung od. Umbuchung Ihrer Reise werden Fr. 100 p.P./Auftrag (max. Fr. 200) Bearbeitungsgebühr fällig. Diese werden unabhängig der
Annullationskosten des Leistungsträgers in Rechnung gestellt. Im Falle einer 100% Kostenfolge, wird das Total unserer Annullationsrechnung aber den ursprünglichen Rechnungsbetrag nicht
übersteigen.
4.3. Annullationskosten: Sagen Sie die Reise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ab, wünschen Sie Änderungen oder eine Umbuchung, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren
(Ziff. 4.2) Annullationsspesen erhoben. Dazu werden anfallende Kosten (Post-, Kurierdienst-, Express- und Telefongebühren etc.) extra verrechnet:
* 30 - 22 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
* 21 - 15 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
* 14 - 08 Tage vor Abreise 70 % des Reisepreises
* 07 - 00 Tage vor Abreise 100 % des Reisepreises
Für gewisse Abflugsdaten und Nur-Land-Arrangements, z.B. während Weihnachten und Neujahr können erschwerte Bedingungen gelten, die jedoch auf unserer Bestätigung / Rechnung spezifisch erwähnt
werden.
4.4.
Nur-Flug Leistungen: Sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart ist, (entspr. Vermerk in Bestätigung/Rechnung) gelten folgende Annullationskosten: Vor Ausstellung des
Flugtickets: Fr. 100 pro Person. Nach Ausstellung, und dies kann unmittelbar nach der definitiven Buchung von der Airline gefordert werden, kann der volle Flugpreis inkl. Taxen belastet
werden. Es gelten in jedem Fall die für die betreffende Tarifart geltenden Bestimmungen der jeweiligen Airline, über die Sie vor der Buchung informiert werden.
4.5.
Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Schär-Reisen AG. An Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ist der nächste
Werktag massgebend.
4.6.
Annullationskostenversicherung: Diese ist dringend zu empfehlen, sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen (z.B. Schutzbrief etc).
4.7.
Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und muss zudem den besonderen Reiseerfordernissen genügen (Gesundheit, Papiere etc.). Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällige Mehrkosten für Ticketumschreibung etc. sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit dem Ersatzreisenden solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2. und 4.3.).
5. Änderungen von Preis, Programm und Leistung
5.1.
Änderungen vor Buchung: Schär-Reisen behält sich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor
Vertragsabschluss über Änderungen.
5.2.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich dass der Arrangementpreis angepasst werden kann. Gründe können sein: Kursschwankungen, Erhöhung von Beförderungskosten,
Schwankungen der Treibstoffpreise, neue od. höhere staatliche Abgaben und Gebühren, Airlinetaxen, Landegebühren, Ein- / Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen, Sicherheitstaxen oder staatlich verfügte
Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuern). Schär-Reisen AG wird Preisänderungen innert nützlicher Frist, spätestens aber bis 15 Tage vor Abreise vornehmen. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 %
des Reisepreises, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.
5.3.
Programm- und Leistungsänderungen nach der Buchung: Schär-Reisen AG behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Umstände es erfordern (z.B. Flugplanänderungen, Naturereignisse, Gesundheits-Notfälle etc.).
5.4.
Ihre Rechte bei Preis-, Programm- und Leistungsänderungen: Führt diese Änderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so
haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können vom Vertrag zurücktreten, b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten mit voller Rückerstattung des bereits bezahlten
Reisebetrages, c) Sie können uns innert 5 Tagen mitteilen, dass Sie an der von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen, welche in keinem Fall mehr kosten wird als die
ursprüngliche Reise. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen
zu (die 5 Tage Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).
6. Absage der Reise durch Schär-Reisen AG
6.1.
Allgemeines: Nachfolgend ersehen Sie mögliche Gründe, warum Schär-Reisen AG eine Reise absagen oder die Teilnahme daran verweigern kann. Ihre Rechte ersehen Sie aus Ziffer 5.4. Weitergehende
Ansprüche, als die in Ziffer 6.2.-6.4. erwähnten, sind ausgeschlossen.
6.2.
Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen: Schär-Reisen ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen und Unterlassungen dazu Anlass geben. In diesem Fall haben Sie Anrecht auf
Rückerstattung des bereits bezahlten Reisebetrages, abzüglich der Bearbeitungsgebühren Ziff. 4.2 und eventuell bereits entstandener Annullationsspesen.
6.3.
Mindestteilnehmerzahl: Schär-Reisen AG behält sich vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall
bis spätestens 14 Tage vor Abreise orientiert und erhält den vollen einbezahlten Betrag rückerstattet.
6.4.
Höhere Gewalt: Ereignisse Höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Fluten, Tsunamis, Terrorismus, Epidemien, Unruhen, Kriege, Streiks etc.) können Schär-Reisen AG veranlassen, die Reise in Absprache mit den Leistungsträgern oder den Schweizer od. örtlichen Behörden, abzusagen. Überbuchung gilt nicht als Höhere Gewalt. In dem Fall sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Falls Sie während eines solchen Zwischenfalls unterwegs sind, werden wir Ihnen bei der raschmöglichen Rückreise behilflich sein – allfällige Mehrkosten gehen zulasten des Reiseteilnehmers (od. allenfalls seiner Reiseversicherung). Nehmen Sie die Ersatzleistung nicht in Anspruch ist Schär-Reisen berechtigt, die bezogenen Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:
7.1.
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Schär-Reisen AG eine allfällige Differenz zwischen
dem Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
7.2.
Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die Schär-Reiseleitung, die stv. örtliche Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Wir vergüten Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen. Weitergehender Schadenersatz richtet sich nach Ziff. 10.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so ist der Preis für das Arrangement nicht rückerstattbar. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückbezahlt, sofern sie
Schär-Reisen nicht belastet werden. Hierfür kann allenfalls für gewisse Risiken eine Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen werden. Schär-Reisen oder deren örtliche Vertretung sind jedoch
bei der Organisation der frühzeitigen Rückreise behilflich.
9. Beanstandungen
9.1.
Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger direkt,
unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist diese nicht möglich, so lassen Sie sich den
gerügten Mangel oder Schaden schriftlich bestätigen. Obenerwähnte sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und dgl. anzuerkennen.
9.2.
Selbstabhilfe: Nach Vorgehen gemäss Ziff. 9.1. sind Sie berechtigt selber Abhilfe zu schaffen. Schär-Reisen AG wird Ihnen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Reisevertrages und gegen
Beleg die Mehrkosten rückerstatten. Vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt. (s. Ziffer 10).
9.3.
Geltendmachung von Forderungen: Wenn sie Mängel, Rückvergütungen od. Schadenersatzforderungen gegenüber Schär-Reisen AG geltend machen, müssen Sie Beanstandungen innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten. Diesen ist die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von Schär-Reisen AG
10.1.
Allgemeines: Wir haften für den Wert aller vereinbarten Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Nicht, oder schlecht erbrachte Leistungen, werden gemäss Ziffer 9 behandelt.
10.2.
Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse: a) Internationale Abkommen: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung od. nicht gehöriger
Erfüllung, kann sich Schär-Reisen AG auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insb. im Transportbereich
(z.B. Luftverkehr: Warschauer Abkommen, Hochsee-schifffahrt, Eisenbahnverkehr etc.). b) Haftungsausschlüsse: Schär-Reisen AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung od. die nicht gehörige Erfüllung
des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise. Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Schär-Reisen AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger, trotz
gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
10.2.1.
Personenschäden, Unfälle, Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet
Schär-Reisen AG, sofern die Schäden durch uns oder unseren Leistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.
10.2.2.
Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Schär-Reisen auf maximal den
zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten internationaler Abkommen.
10.2.3.
Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grosser Höhe, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution etc.) Es liegt in Ihrer eigenen
Verantwortung, ob sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen wollen. Für von Schär-Reisen veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden AVRB. Wir sind aber
nicht Ihr Vertragspartner, und sie können sich nicht auf diese A.V.R.B. berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen vor Ort veranstalt werden und unsere Reiseleitung
oder örtliche Vertretung diese lediglich vermittelt hat.
10.4.
Sicherstellung: Schär-Reisen verfügt über eine Reiseveranstalter Haftpflichtversicherung, ist Mitglied des GARANTIEFONDS mit Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit einer Pauschalbuchung einbezahlten Beträge: GRANTIEFONDS DER SCHWEIZER REISEBRANCHE, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich, Tel. 044 488 10 70.
11. Reiseversicherungen:
Versicherung ist in jedem Fall Sache der Teilnehmer. Die Haftung der Reise- Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu
sorgen. Sie erhalten zu diesem Zweck von uns mit der Bestätigung ein Faltprospekt mit Reiseversicherungsvorschlägen. In unseren Reiseleistungen sind keine Versicherungen inbegrif-
fen, es sei denn, diese werden auf der Rechnung spezifisch erwähnt.
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1.
Pass-, Visa-, Zoll- & Impfvorschriften: Sie erhalten von uns Informationen über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizerbürger. Bürger anderer Staaten erkundigen
sich beim betreffenden Konsulat selber. Die Teilnehmer sind für die Einhaltung dieser Pass-, Visa-, Zoll- und Impfvorschriften persönlich verantwortlich. Auf Wunsch besorgt Schär-Reisen allfällig
erforderliche Visa. Die Kosten gehen zulasten des Reiseteilnehmers. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen aufgrund dessen die Reise
absagen, gelten die gültigen Annullationsbedingungen.
12.2.
Schär-Reisen macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreise- oder Umschreibekosten der bestehenden Reisedokumente selber zu tragen haben.
13. Rückbestätigungen von Flugbilletten:
Bei Individualreisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Retourfluges verantwortlich (sofern notwendig). Die nötigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Falls eine
versäumte Rückbestätigung zum Verlust des Transportanspruchs führt, gehen allfällige Mehrkosten zu Ihren Lasten.
14. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Schär-Reisen AG sollte der Ombudsmann für die Reisebranche angefragt werden. Dieser wird eine faire und ausgewogene Einigung bei
jeder Art von Streitigkeiten anstreben. Die Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach,
8038 Zürich, Tel. 044 - 485 45 35 / E-mail: info@ombudsman-touristik.ch
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf Streitigkeiten aus dem zwischen Ihnen und Schär-Reisen AG geschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Ausgabedatum: Juni 2016
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